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Ihr Ansprechpartner zum Thema Katastervermessung:
Herr Deimel
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| Telefon |
0511 . 30 42 7 - 13 |
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Liegenschaftsvermessung
Leistungsspektrum:
Flurstücksbildung
Bildung neuer Flurstücke durch eine Zerlegungsvermessung (mit örtlicher Vermessung und Abmarkung der Eckpunkte) oder Sonderung (rechnerische Flurstücksbildung ohne örtliche Vermessung). Im Fall der Zerlegungsvermessung wird in einem amtlichen Grenzdokument festgehalten, wie die neuen Flurstücksgrenzen verlaufen.
Einholen der Teilungsgenehmigung.
Anfertigung von Lageplänen zum Bauantrag, als Anlage zum Teilungsantrag oder zur Eintragung von Baulasten.
Beratung zu Größe und Form der neuen Flurstücke.
Nach Abschluss und Übernahme der Vermessung ins Liegenschaftskataster erhalten Sie über uns die zur Grundbuchumschreibung unerlässlichen Unterlagen (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch).
Kostengrundlage ist die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Grenzfeststellung
Nicht immer ist der Verlauf einer bestehenden Flurstücksgrenze in der Örtlichkeit erkennbar. Auch nach Neubaumassnahmen oder Strassenausbau müssen ggf. die Flurstücksgrenzen wiederhergestellt werden.

Bei einer Grenzfeststellung ermittelt unser Vermessungstrupp den tatsächlichen Grenzverlauf vor Ort und markt ihn mit Grenzeinrichtungen - z.B. Grenzsteine oder Eisenrohre - ab. Anschließend wird der Grenzverlauf im Zuge eines Grenztermins amtlich niedergeschrieben.
Die Kosten richten sich auch hier nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.
Gebäudevermessung
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen muss jedes neu errichtete Gebäude vermessen werden, damit das Liegenschaftskataster für weitere Planungsverfahren aktuell gehalten werden kann.
Wir führen für Sie diese Vermessungsleistung aus, erstellen Ihnen im Bedarfsfall Bescheinigungen für die Bauaufsichtsbehörde oder den Kreditgeber und leiten die Fortführung der Liegenschaftskarte bei der zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörde ein.
Auch die Gebäudevermessung ist eine amtliche Vermessungstätigkeit mit der Kostenordnung (KOVerm) als Abrechnungsgrundlage.
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