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Ihr Ansprechpartner zum Thema Wertermittlung:
Herr Haase
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| Telefon |
0511 . 30 42 7 - 20 |
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Grundstücksbewertung
Verkehrswert-Gutachten für
unbebaute Grundstücke
- Ackerland
- Bauerwartungsland
- Rohbauland
- Baureifes Land
bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
- Wohnimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Gemischt genutzte Immobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Verrentung von Kaufpreisen
Wertermittlung in Bodenordnungsverfahren
- Enteignung
- Umlegung
Bewertungssonderfälle
- Beleihungswertermittlung
- Zwangsversteigerung
- Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich
- Gutachtenprüfung
Für die Honorarabrechnung von Privatgutachten ist die Anwendung der HOAI §34 gesetzlich vorgeschrieben. Einige ausgewählte Honorarsätze zur Orientierung:
| Objektwert |
Normalstufe |
Schwierigkeitsstufe *) |
| 50.000 € |
358 € |
460 € |
| 200.000 € |
955 € |
1.224 € |
| 350.000 € |
1.273 € |
1.632 € |
| 500.000 € |
1.464 € |
1.878 € |
Zusatzleistungen (z.B. Aufmaß, Flächenberechnung etc.) werden nach Zeithonorar abgerechnet; alle Honorarangaben sind ohne MwSt. und Nebenkosten (Fahrtkosten, Fotos, Unterlagen etc.).
*) z.B. bei der Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeverpflichtungen etc.
Die Qualifikation
Sachverständiger (WF)
für Grundstücksbewertung
Wie hat der Sachverständige seine
Qualifikation erhalten?
Prüfungsvoraussetzungen:
-
erfolgreich abgeschlossenes
einschlägiges Hochschulstudium
(Vermessungs- und Liegenschaftswesen)
-
Teilnahme an acht WF-Seminaren
- Grundlagen marktkonformer Wertermittlung
- Grundlagen des Liegenschafts- und des Bauplanungswesens
- Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum sowie
Geschäfts- und Gewerbegrundstücken
- Gutachtenvorbereitung und Gutachtenerstellung
- Zins- und Rentenrechnung; Berücksichtigung von häufig
vorkommenden Rechten bei der Verkehrswertermittlung
- Mietwertermittlung und Mietwertgutachten
- Bautechnisches Grundlagenwissen
- Sachverständigenwesen; Honorierung; Haftung; Berufshaftpflicht
- Einreichung von fünf Gutachten mit unterschiedlichen
Bewertungsproblemen
Prüfung durch die WF-Akademie
- Schriftliche und mündliche Prüfung
durch ein Prüfungsgremium der WF-Akademie
Die Qualitätssicherung
Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" und "Gutachter" ist nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber von Gutachten, die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seines" Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte oder ungenügende Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Der Sachverständige hat bei einem der namhaftesten deutschen Ausbildungsinstitute (WertermittlungsForum Akademie in Sinzig; Inhaber Dr.-Ing. H.O. Sprengnetter) die Abschlussprüfung zum "Sachverständigen (WF) für Grundstücksbewertung" absolviert.
Teilnahme an weiterführenden Seminare:
- Bewertung von Erbbaurechten; Einfluss von Baulasten
- Wertermittlung im städtebaulichen Außenbereich; werdenes Bauland
- Ableiten erforderlicher Daten der Wertermittlung
- steuerliche Wertermittlung
- Besonderheiten für durch das Gericht bestellte Sachverständige
- Wertermittlung bei Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen
- Bewertung von Sonderimmobilien
Die WF-geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen Überwachung (jährliche stichprobenartige Kontrolle von Arbeitsproben) und sind regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet. So haben sie als Auftraggeber eine gesicherte Gutachtenqualität.
Der hohe Standard der Qualitätssicherung und des Images des WertermittlungsForums ist daran abzulesen, dass sie auch akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der EN 450 13 ist.
(siehe auch: www.wertermittlungsforum.de)
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